Bundesrechnungshof, zur Kontrolle der Haushaltsführung des Bundes und seiner Organe wurde mit Gesetz vom 27.11.1950 aufgund von Art. 114 GG der Bundesrechnungshof mit Sitz in Frankfurt a.M. geschaffen. Er ist eine oberste Bundesbehörde, deren Mitglieder richterlich Unabhängigkeit genießen und die von einem bis 1985 auf Lebenszeit vom Bundespräsidenten ernannten, seitdem von einem vom Bundestag gewählten Präsidenten geleitet wird. Der Bundesrechnungshof überwacht das Vermögen der Bundesrepublik und prüft nachträglich das Finanzgebaren des Bundes auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsgemäßheit; etwaige Mängel sind daher oft nicht mehr zu korrigieren, aber für die Zunkunft zu verhindern, auch wenn dem Bundesrechnungshof kein Weisungsrecht gegenüber den geprüften Behörden zusteht. Er kann aber durch seine jährlichen Berichte, die er Bundesregierung und beiden Kammern des Parlaments übergibt erheblichen öffentlichen Druck ausüben.
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