Bundesrat 2, der Bundesrat nimmt Stellung zu Gesetzesvorlagen der Bundesregierung, stimmt über zustimmungspflichtige Gesetzentwürfe (u.a. Verfassungsänderungen, Finanzgesetze), Verordnungen u.a. ab, kann selbst Gesetze einbringen, wirkt mit bei der Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht und entsendet im Notstandsfall Mitglieder in den Gemeinsamen Ausschuß. Lehnt der Bundesrat ein Einspruchsgesetz ab, hat dies nur aufschiebende Wirkung, bei Zustimmungsgesetzen verfügt er über ein Vetorecht. Bei Konflikten können beide Kammern den Vermittlungsausschuß anrufen. Das wird oft erforderlich, da immer wieder die Konstellation eintritt, daß die Bundestagsopposition im Bundesrat die Mehrheit hat und damit wichtige Vorhaben blockieren kann.
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