Bundesländer, Deutschland ist eine Bundesrepublik, also föderal verfaßt, es besteht aus 16 Bundesländern (13 Flächen- und 3 Stadtstaaten) mit eigenen grundgesetzkonformen Verfassungen, Volksvertretungen (Landtagen oder Bürgerschaften) für die Landesgesetzgebung und Regierungen (Landesregierungen oder Senate) als Spitze der Exekutive. Die Länder wirken über den Bundesrat auch an der Gesetzgebung des Bundes mit. Das Verhältnis zu ihm ist durch das Grundgesetz geregelt, nach dem der Bund ausschließlich zuständig ist für Außen- und Sicherheitspolitik, Währungs- und Zollwesen. Gemeinsam gestalten Länder und Bund das Rechtswesen, die Wirtschafts-, Finanz-, Agrar-, Innen- und Sozialpolitik. Generell gilt Art. 31 GG: 'Bundesrecht bricht Landesrecht.' Kultur ist fast ausschließlich Ländersache ('Kulturhoheit'), der Bund hat nur das Recht der Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG). Auch die innere Verwaltung (Polizei u.a.) ist Sache der Länder, die allerdings an die Bundesgesetze gebunden sind und den Bundesbehörden Amtshilfe schulden. Allen Deutschen stehen in allen Bundesländern gleiche Rechte zu.
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