Besatzungsstatut, bei Gründung der Bundesrepublik regelten die Siegermächte USA, Frankreich und Großbritannien die Beziehungen zum neuen westdeutschen Staat durch ein Besatzungsstatut vom 10.4.1949. Bund und Länder waren danach souverän in Gesetzgebung, Rechtsprechung und vollziehender Gewalt, doch behielten sich die Westmächte Rechte vor in Sachen Abrüstung, Reparationen, Entmilitarisierung, Entflechtung von Konzernen, auswärtigen Angelegenheiten u.a. Außerdem sah das Statut vor, daß die Besatzungsmächte wieder die volle Gewalt übernehmen sollten, wenn die demokratische Ordnung oder ihre Sicherheit durch unvorhersehbare Entwicklungen gefährdet erschien. Schon am 22.11.1949 erreichte die Bundesregierung im Petersberger Abkommen eine erste Revision des Statuts, das durch den 1952 ausgehandelten Deutschlandvertrag und die Pariser Verträge am 5.5.1955 mit Erreichen der Souveränität seine Gültigkeit verlor.
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