Berlinabkommen, die ostpolitische Offensive der sozialliberalen Koalition unter Brandt seit 1969 brachte auch Bewegung in die alliierten Positionen. Nachdem die DDR Ostberlin entgegen dem Sonderstatus für ganz Berlin als ihre Hauptstadt behandelte, stand dieser Status insgesamt zur Disposition, so daß West-Berlin und seine Bindungen an die Bundesrepublik hochgradig gefährdet waren. Nach dem Deutsch-Sowjetischen Vertrag fand sich Moskau bereit, diese Frage mit den anderen Siegermächten neu zu regeln. In einem kurz Berlinabkommen genannten Vertrag vom 3.9.1971 (in Kraft 3.6.1972) sicherte die UdSSR den ungestörten Transitverkehr von und nach West-Berlin zu, versprach eine Verbesserung des Verkehrs zwischen beiden Teilen der durch die Berliner Mauer geteilten Stadt und akzeptierte die außenpolitische Vertretung West-Berlins durch den Bund. Die Westmächte hielten formal weiterhin am Sonderstatus für ganz Berlin fest und bewiesen Präsenz auch im Ostteil der Stadt, nahmen aber dessen Hauptstadtrolle für die DDR de facto hin. Diese erneuerte Viermächtegarantie für die einstige Reichshauptstadt bewährte sich, bis sie durch die Wiedervereinigung gegenstandslos wurde.
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