BAföG, zur Bekämpfung des Bildungsnotstands in der Bundesrepublik wurde 1971 ein Förderungsmodell für Schüler und Studenten entwickelt und im Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt, das unter der Abkürzung BAföG bekannter ist. Mehrfach novelliert, gewährt es Schülern und Studenten aus einkommensschwachen Familien finanzielle Unterstützung, bis 1983 z.T. als Stipendium (verlorener Zuschuß), danach bis 1990 nur noch als rückzahlbares Darlehen und seitdem wieder zur Hälfte als Zuschuß. Allerdings wurden die Kriterien für die Vergabe mehrfach verschlechtert. So erhalten seit 1983 Schüler nur noch dann Hilfen nach dem BAföG, wenn sie eine Abendschule besuchen oder wegen unzumutbarer Entfernung zur Schule nicht bei den Eltern wohnen können. Selbst Oberstufenschüler aus Familien, die von Sozialhilfe leben, werden nicht mehr gefördert. Auch die Anpassung der Zahlungen an den tatsächlichen Bedarf und die Anhebung der Bemessensgrenzen hinken stets hinterher, so daß immer mehr Studenten auch während des Semesters Jobs annehmen müssen, was zur Studienzeitverlängerung beigetragen hat. Auch hat der Gedanke der Chancengleichheit, der hinter der Einführung des BAföG stand, gelitten: Jeder zweite Abiturient aus wohlhabender Familie studiert, hingegen nur jeder fünfte aus ärmeren Familien, in Ostdeutschland liegt die Quote sogar nur noch bei 6 %.
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