Außenpolitik, in der Bundesrepublik obliegt die Außenpolitik, also die Gestaltung der Beziehungen zwischen Deutschland und anderen Staaten und internationalen Organisationen dem Auswärtigen Amt (AA, Außenministerium) nach den Richtlinien der Regierung, in der DDR war dafür das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten im Rahmen des Ministerrats zuständig. Das Außenministerium verfügt dazu über seine diplomatischen Vertretungen und koordiniert sein Vorgehen z.B. mit verteidigungs- oder kulturpolitischen Erfordernissen In beiden deutschen Staaten aber konnte lange keine Rede von einer rein deutschen Außenpolitik sein, da sich die jeweiligen Siegermächte Rechte vorbehielten. Erst nach der Wiedervereinigung bestimmt Deutschland seine Außenpolitik uneingeschränkt selbst.
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