Ausschüsse, ein so großes Gremium wie der Bundestag ist für die Feinarbeit an Gesetzesvorlagen zu unbeweglich. Er bildet daher nicht-öffentlich tagende Ausschüsse, die von den Fraktionen nach ihrer Stärke besetzt werden. Dabei unterscheidet man ständige (siehe Tabelle) und Ad-hoc-Ausschüsse (Untersuchungsausschüsse u.a.), die nach Bedarf gebildet werden. Die Ausschußvorsitzenden bestimmt nach dem Proporz der Ältestenrat im Einvernehmen mit den Fraktionen. Zur Informationen können die Ausschüsse Experten anhören (Hearings) und Vertreter interessierter Verbände laden. Ebenso haben die Mitglieder von Bundesregierung und Bundesrat das Recht auf Anhörung in den Ausschüssen. Eine besondere Rolle spielt der gemeinsame Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat.
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