Ausländer, alle Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes haben, in dem sie leben, sind Ausländer; zu ihnen zählen also auch Staatenlose. Seit sich in der Bundesrepublik Mitte der 1950er Jahre Arbeitskräftemangel bemerkbar machte, wurden zunächst in Italien, dann auch in anderen Mittelmeerländern Gastarbeiter angeworben. Die Zahl der Ausländer stieg bis zum Anwerbestop 1973 auf über 2.5 Mio. und wuchs auch danach durch Nachzug von Familienangehörigen, hohe Geburtenrate, politische Flüchtlinge (Asyl) bis heute weiter auf knapp 7 Mio. (1994) oder 8.5 % der Bevölkerung. Auch die DDR hatte zeitweilig Gastarbeiter aus Angola, Vietnam u.a. angeworben, von denen noch einige in Deutschland leben, deren Anzahl aber nicht ins Gewicht fällt. Die Rechte der ausländischen Mitbürger sind im Ausländerrecht geregelt, nach dem jeder Nicht-Deutsche eine Aufenthaltserlaubnis, zur Berufstätigkeit eine Arbeitserlaubnis und zum Gewerbetreiben eine Niederlassungserlaubnis braucht. Ihre Gewährung ist, v.a. bei noch geringer Verweildauer in Deutschland, weitgehend ins Belieben der Behörden gestellt; sie kann verweigert werden, wenn 'Belange' der Bundesrepublik 'beeinträchtigt' werden könnten. In einem solchen Fall kommt es zur Ausweisung und, wenn dieser nicht Folge geleistet wird, zur gewaltsamen Abschiebung.
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