Asyl 2, mit dem Anwachsen der Bevölkerung und des Elends in der Dritten Welt schwoll der Flüchtlingsstrom, ausgenutzt von skrupellosen Schlepperorganisationen, in die Industriestaaten an, so daß die liberale Praxis der Bundesrepublik zu einem Mengenproblem wurde. Es verschärfte sich seit den 1970er Jahren durch Arbeitslosigkeit und Mangel an Wohnungen, die von Rechtsextremisten den 'Wirtschaftsflüchtlingen' zur Last gelegt wurden. Schrittweise wurde daher die Aufnahmepraxis verschärft: Zunächst erging ein Arbeitsverbot für die ersten beiden Jahre (Ostblockflüchtlinge nur 1 Jahr) des Aufenhalts in der Bundesrepublik, Sozialleistungen wurden zunehmend unbar geleistet, dann wurde mit dem Asylverfahrensgesetz vom 16.7.1982 die Gewährungs- bzw. Ablehnungspraxis beschleunigt. Dennoch wuchs die Bewerberzahl dramatisch auf bis zu einer halben Million jährlich, und das bei einer Annerkennungsquote von weit unter 10 %. 1992 einigten sich die Parteien auf eine Änderung des Grundgesetzes (in Kraft 1.1.1993), nach der aus 'sicheren Drittländern' und Nicht-Verfolgerstaaten einreisende Asylbewerber abgelehnt werden; für Kriegsflüchtlinge z.B. aus dem ehemaligen Jugoslawien werden jeweils Sonderregelungen getroffen. Die Bewerberzahlen gingen danach drastisch zurück. Kritiker sehen damit das Grundrecht auf Asyl als zerstört an, da Deutschlands Nachbarstaaten sämtlich als 'sicher' gelten. In Einzelfällen haben daher v.a. kirchliche Organisationen Asylsuchende dem Zugriff der Behörden entzogen; dieses Kirchenasyl ist illegal, wird aber meist stillschweigend geduldet.
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