Arbeitsverfassung, alle gesetzlichen Regelungen, Normen und freien Vereinbarungen zur Ordnung der unselbständigen Arbeit in einem Gemeinwesen werden unter dem Begriff der Arbeitsverfassung gebündelt. Zur ihr gehören die Grundrechte, die die Arbeit betreffen, wie z.B. Koalitionsfreiheit (Art. 9,3 GG), Berufsfreiheit (Art. 12,1 GG) und Verbot der Zwangsarbeit (Art. 12,2 GG), weiter gehören dazu das Arbeitsrecht, die von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelten tarifvertraglichen Vereinbarungen, die Betriebsvereinbarungen, die Arbeitsverträge der einzelnen Beschäftigten. Die rechtliche Ordnung der selbständigen Arbeit ist in der Unternehmensverfassung festgelegt.
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