Arbeitgeberverbände, als Reaktion auf die Organisation der Arbeitnehmer in den Gewerkschaften schlossen sich zu Beginn unseres Jahrhunderts auch die Arbeitgeber zu Verbänden zusammen. Das geschah auf regionaler Ebene und nach Branchen; als Dachorganisation bildete sich nach dem Krieg 1949 die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit Sitz in Köln. Partner der Gewerkschaften aber bei der Aushandlung von Tarifverträgen sind die Branchenverbände. Sie beraten zudem die Mitglieder in arbeitsrechtlichen Fragen, unterstützen sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, beobachten den Arbeitsmarkt und versuchen, ihn in ihrem Sinn zu lenken, nehmen als Interessenverbände Einfluß auf politische Entscheidungen und arbeiten mit bei der Berufsberatung. Im marktwirtschaftlichen System der Bundesrepublik haben die Arbeitgeberverbände als Zusammenschlüsse auch der wichtigsten Kapitaleigner und Besitzer fast aller Produktionsmittel maßgebliches politisches Gewicht und hohe soziale Verantwortung im Sinne der Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14,2 GG.
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