Anstalt des öffentlichen Rechts, zur Wahrnehmung bestimmter (Verwaltungs-)Aufgaben auf Dauer werden Anstalten des öffentlichen Rechts, kurz Öffentliche Anstalten genannt, errichtet, z.B. Rundfunkanstalten, Sparkassen. Sie stehen unter staatlicher Aufsicht und sind selbständige juristische Personen. Im Unterschied zu Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Mitglieder haben, kennen die Anstalten nur Benutzer, die nicht Träger der Anstalt sind. Einige von ihnen sind mit einem Nutzungszwang ausgestattet, z.B. Müllabfuhr. Wegen der verbreiteten Einrichtung solcher Anstalten bezeichnet man den modernen Staat auch als 'Anstaltenstaat'.
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