Anerkennung, behandelt ein Staat einen anderen als Völkerrechtssubjekt oder eine Regierung als rechtmäßig, dann erkennt er ihn/sie stillschweigend (de facto) oder ausdrücklich (de jure) an. Meist ist die Anerkennung mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen verbunden und hat nur bilaterale Bedeutung für den Anerkennenden und den Anerkannten. Neu entstandene Staaten oder neu an die Macht gekommene Regierungen bemühen sich um möglichst baldige und umfassende Anerkennung, damit sie am völkerrechtlichen Verkehr (Verträge, internationale Organisationen u.a.) teilnehmen können und durch etablierte Mächte Unterstützung erfahren.
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